Aufhebung der Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz
Aufhebung der Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz
Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Aber Achtung:
Steht bei der Einfuhr fest, dass die Waren definitiv in der Schweiz verbleiben/konsumiert werden, wird kein Ursprungsnachweis mehr benötigt. Andernfalls ist es zwingend notwendig einen Ursprungsnachweis auszustellen.
Bei Fragen sprechen Sie gern unseren Experten an:
Herr Oliver Witt Tel. +49 40 360 956-39 oliver.witt@nst-int.de